Jahreshauptversammlung
Im Auftrag der Satzung findet die Jahreshauptversammlung (ordentliche Hauptversammlung) alljährlich im 1. Quartal statt und wird vom geschäftsführenden Vorstand geleitet.
RegelmäßigeGegenstände der Beratung und Beschlussfassung sind:
- Entgegennahme der Jahresberichte
- Entgegennahme des Kassenberichtes
- Entlastung des Vorstandes
- Die Wahl des geschäftsführenden Vorstandes sowie der Kassenprüfer nach Ablauf der jeweiligen Amtszeit
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Umlagen