Jahreshauptversammlung

Im Auftrag der Satzung findet die Jahreshauptversammlung (ordentliche Hauptversammlung) alljährlich im 1. Quartal statt und wird vom geschäftsführenden Vorstand geleitet.

RegelmäßigeGegenstände der Beratung und Beschlussfassung sind:

  1. Entgegennahme der Jahresberichte
  2. Entgegennahme des Kassenberichtes
  3. Entlastung des Vorstandes
  4. Die Wahl des geschäftsführenden Vorstandes sowie der Kassenprüfer nach Ablauf der jeweiligen Amtszeit
  5. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  6. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Umlagen

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